Zivilrecht kompakt.
Nächste Woche schreibe ich die Klausur "Zivilrecht II". Seit Tagen versuche ich mich anhand des Buches "Zivilrecht kompakt" von Prof. Dr. Däubler in das Thema der Wirtschaftsverträge, Sicherheitsübereignungen und Forderungsabtretungen einzulesen.
Am Ende des Abschnittes 3.2.4 über die "Abtretung der hypothekarisch gesicherten Forderung" auch Seite 834 schreibt er doch tatsächlich folgenden aufmunterenden Hinweis:
"Wer dies alles ohne größere Schwierigkeiten verstanden hat, ist ein juristisches Talent und sollte sich bald zum Staatsexamen melden. Wer nicht gleich alles nachvollziehend fand, sollte vielleicht eines der Sachenrechtslehrbücher zur Rate ziehen. Wenn er sich dort durchgefressen hat, wird er das hier Dargestellte eher als leichte Kost empfinden."
Na da bedank’ ich mich doch glatt …
Tino
